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Die 10(01) Schritte in die Selbständigkeit

Selbständigkeit. Dies ist nicht nur eine Kategorie der Kranken -und
Rentenversicherungsformulare, sondern beschreibt eine Lebenseinstellung.
Doch der Schritt in die berufliche Selbständigkeit ist mit einigen Hürden
und Risiken versehen. Dies gilt für den Berufsanfänger genauso wie für den
erfahrenen Branchenkenner, der „es noch einmal wissen will“. Der
Selbständige steht im Gegensatz zu einem Angestellten vor der
Herausforderung die gesamte Infrastruktur seines „Betriebes“, ein Netzwerk
aus Kunden und Lieferanten aufzubauen und eigenständig den gesetzlichen
Anforderungen an seine Berufsausübung gerecht zu werden. Oft bleibt –
zumindest in der Anfangsphase – nur wenig Zeit für die eigentliche
fachliche Leistung, z.B. als Programmierer oder Grafiker, derentwillen man
sich oft auf eigene Füße wagen will. Jedoch belohnt die erfolgreiche
selbständige Tätigkeit mit sehr vielen Gestaltungsmöglichkeiten im
beruflichen aber auch im privaten Bereich, den wohl die meisten
Selbständigen nicht mehr missen wollen.
Der folgende Leitfaden soll einen ersten Überblick über die einzelnen
Entwicklungsschritte auf dem Weg in die berufliche Selbständigkeit
verschaffen.
1. Der Entschluss
Die Entscheidung eine selbständige Tätigkeit anzustreben kann viele Motive
haben. Einige wenige Glückliche treibt die Idee der Selbständigkeit schon
ihr ganzes Leben um; sie warten nur auf den richtigen Augenblick. Doch bei
den meisten ist dieser Gedanke erst durch ihre Erfahrungen als Angestellte
oder als anders abhängig Beschäftigte gereift. Eines gilt jedoch für alle:
es muss eine Überzeugung vorhanden sein, dass die Selbständigkeit das
Richtige ist. Sonst geht es nicht.
2. Der Selbstcheck
Vor dem eigentlichen Start sollte man sich einer sorgfältigen
Selbstprüfung unterziehen. Was kann ich? Habe ich genügend
Branchenkenntnisse? Ist für mein Angebot ein Bedarf vorhanden? Kann ich
durchhalten? Dies gilt finanziell genauso wie charakterlich. Wie können
Familie oder Lebenspartner in die neue Lebenssituation mit eingebunden
werden? Tragen diese die Entscheidung mit? Bin ich gesundheitlich fit?
Dies sind nur ein paar Beispiele von Fragen denen man sich selber stellen
sollte. Möglichst sind dabei auch die Familie und Freunde mit
einzubeziehen, indem man sie um ihre ehrliche Meinung bittet. Ist dieser
Selbstcheck bestanden, so kann es mit den ersten organisatorischen
Maßnahmen weitergehen.
3. Der Plan
Zwar lehrt die Erfahrung, dass nur selten etwas genau nach Plan geht.
Jedoch haben gut geplante Unternehmungen trotzdem eine weit höhere
Erfolgschance als spontaner Aktionismus. Während der Planung nimmt man die
zu meisternden Herausforderungen gedanklich vorweg und wappnet sich
geistig für alle „erdenklichen“ Probleme. Zu erledigende Aufgaben sollten
aufgelistet werden. Eventuell sollte sogar ein Business Plan erstellt
werden. In diesem macht man detaillierte Angaben zum Gründer, Produkt und
Markt und plant die Entwicklung für einen Zeitraum bis zu fünf Jahren im
Voraus.
4. Partner
1+1= 3 !? Diese Rechnung soll nicht zeigen, dass Juristen schlecht rechnen
können, sondern, dass die Gründung mit Partner oder sogar in einem
größeren Team eine sehr interessante Alternative zum Einzelkämpferdasein
bedeutet. Aber es muss nicht gleich eine Partnerschaft sein. Kooperationen
aller Art, ob Bürogemeinschaft oder Einkaufsgruppen, sollten von Anfang an
mit in die Planung einbezogen werden. Zwar setzen Kooperationen auch einen
erhöhten Organisationsaufwand voraus. Dem steht aber auch eine wesentlich
höhere Überlebens -und Erfolgschance als bei Einzelunternehmen gegenüber.
5. Professionelle Berater
Die verschiedenen Berater spielen bei der Existenzgründung eine wichtige
Rolle. Abgesehen von den Fachinformationen beispielsweise in Steuer-,
Rechts- und Finanzierungsfragen, bieten die Berater dem Existenzgründer
erstmals die Möglichkeit einem objektiven Dritten von seinen Ideen zu
überzeugen und ein ungeschöntes Feedback zu bekommen. Durch ihre Erfahrung
können die Berater helfen, etwaige Schwachstellen in der Planung
aufzudecken und Lösungen zu finden.
Ein Existenzgründer kann sich an folgende Berater wenden:
· Industrie – und Handelskammern (Existenzgründerberatung meist kostenlos)
· Handwerkskammern
· Arbeitsämter und Berufsverbände
· Technologie- und Gründerzentren
· Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater
· Kreditinstitute etc.
6. Finanzen
Das A und O einer soliden Existenzgründung sind geordnete Finanzen. Damit
ist nicht gemeint, dass keine Kredite aufgenommen werden sollten o. ä.
Jedoch sollte der Existenzgründer zu jeder Zeit einen genauen Überblick
über seine Ausgaben und (zu erwartenden) Einnahmen haben. Hierzu sind
zumindest Grundkenntnisse der Buchführung erforderlich. Kaufleute deren
Betrieb eine bestimmte Größe hat, sind sogar gesetzlich verpflichtet
Bücher zu führen. Eine geordnete Buchführung hat aber vor allem viele
Vorteile. Steuerabschreibungen können besser nachgewiesen, finanzielle
Fehlentwicklungen können frühzeitig erkannt werden und Fremdkapitalgeber
sind meist nur bei „geordneten Büchern“ gewillt, dem Gründer finanzielle
Mittel zur Verfügung zu stellen.
7. Fördermöglichkeiten
Für Existenzgründer gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten vom Bund
und den Ländern. So zahlt das Arbeitsamt beispielsweise ein
Überbrückungsgeld, wenn der Existenzgründer vorher Arbeitslosengeld,
Arbeitslosenhilfe oder Kurzarbeitergeld mindestens vier Wochen vor der
Gründung erhalten hat (genauere Informationen zu den weiteren
Voraussetzungen erteilt ihnen das Arbeitsamt). Die Deutsche Ausgleichsbank
bietet das sog. DtA Startgeld für Gründer an. Dies sind gesicherte
Darlehen bis maximal 50.000 €. Auskunft hierüber und über weitere
finanzielle Fördermöglichkeiten kann ihnen ihre Hausbank erteilen.
8. Pflichten
Als Selbständiger ist man für alles selbst verantwortlich. Hier gibt es
zahlreiche Punkte, an die zu denken ist:
· Eigene Krankenversicherung: privat oder gesetzlich?
· Altersvorsorge: Sparpläne, Altersvorsorgefonds, Rentenversicherung etc.
· Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen
· Ggf. Gewerbeanmeldung beim örtl. Gewerbeaufsichtsamt
· Anmeldung beim Finanzamt wegen Umsatzsteuerpflicht
· Ggf. Zulassung zu Berufverbänden oder Kammern beantragen
· U.a.m.
9. Vorsichtshalber…..
Leider gibt es im Umfeld der Existenz – und Unternehmensgründung auch
immer wieder einige schwarze Schafe unter den Beratern und Dienstleistern.
Finanzmakler bitten z.B. um eine „Finanzierungsgebühr“ bevor sie die
beantragten Gelder besorgen und machen sich damit davon. Ähnliches ist bei
Franchise-Vertretern vorgekommen, die mit den ersten Franchisegebühren
durchbrennen, ohne dem Gründer einen wirklichen Franchise-Vertrag
verschafft zu haben. Darum ist es wichtig – und das gilt für alle Arten
von Beratern – die jeweiligen Informationen zu hinterfragen. Ein guter
Berater wird ihre Fragen gern beantworten.
10. Zu guter letzt…
…braucht auch ein noch so umsichtiger Existenzgründer immer auch eine gute
Portion Glück.

Nicholas Ziegert, LL.M.
Rechtsanwalt
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